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04.07.2007 - Neue gesetzliche Regelungen für Versicherungsverträge mit mehrjähriger Laufzeit DL. 40/2007

Das Gesetzesdekret 40/2007 - veröffentlicht in der Gazzetta ufficiale am 02.04.2007 - beinhaltet gesetzliche Neuerungen für Verträge mit mehrjähriger Laufzeit.

1.) Bei mehrjährigen Verträgen, die nach dem 03.04.2007 abgeschlossen wurden, hat der Versicherte das Recht auf eine vorzeitige, jährliche Kündigung. Die Kündigung muss mindestens 60 Tage vor Fälligkeitsdatum erfolgen.

2.) Bei mehrjährigen Verträgen, die bereits vor dem 03.04.2007 abgeschlossen wurden, kann der Versicherte dieses vorzeitige Kündigungrecht nur ausüben, sobald der Vertrag bereits 3 Jahre in Kraft ist.

Orginaltext des Dekrets und des betreffenden Absatzes:

Misure per la concorrenza e per la tutela del consumatore nei servizi assicurativi - Art. 5 - Dl.40.2007. (Absatz 4)


04.07.2007 - Übersetzungen "Mehrfachrisiken Hausrat"

In unserer Prodkutdatenbank finden Sie in der Rubrik "Mehrfachrisiken Hausrat" (Direkter Link) nun die Übersetzungen der allgemeinen Vertragsbedingungen und Versicherungsleistungen der Module: Feuer, Diebstahl, Rechtsschutz und Haftplicht.